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Indirekte Testpflicht ab 19. April 2021

14.04.2021

 

 

Um das Pandemiegeschehen weiter einzudämmen, hat das Kultusministerium verordnet, dass ab dem 19.04. eine indirekte Testpflicht bei einer Inzidenz von 100 in den Landkreisen gilt.
 
Dies bedeutet, dass nur Kinder mit einem negativen Testergebnis am Präsenzunterricht teilnehmen können. Die Tests werden jeweils am Montag und Donnerstag in der Schule von geschulten Mitarbeitern durchgeführt.  Auch alle Mitarbeiter sind verpflichtet zweimal in der Woche einen Test durchzuführen.
 
Informationen und Infoschreiben des Kultusministeriums und der Schule sind als Anlage beigefügt.
 
 
 
 
 
 
 

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