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Schulbetrieb ab dem 19.04. – inzidenzunabhängige Testpflicht

19.04.2021

 

Mit der Verordnung vom 14.04. legt das Kultusministerium fest, dass ab dem 19.04. eine inzidenzunabhängige Testpflicht gelten soll.

Ausnahmen gelten bei einem vollständigen Impfschutz und eine durchgemachten Coronainfektion, die nicht länger als 6 Monate zurück liegt.

 

Das entsprechende Schreoben des Kultusministeriums finden Sie hier: 

 

Schreiben des Ministerialdirektors (klick)

 

 

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