Aktuelles
Neue Verordnung zur Maskenpflicht
18.10.2021
Liebe Eltern,
ab heute gilt eine neue Verordnung zur Maskenpflicht:
- Für die Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer
- Im Schulhaus muss weiterhin eine Maske getragen werden.
- Für das Personal an der Schule entfällt ebenfalls die Maskenpflicht im Klassenzimmer, wenn der Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
- Bei allen körpernahen Verrichtungen (Pflege, Unterstützung beim Essen oder im Alltag) müssen die Erwachsenen weiterhin die Masken tragen.
- Alle anderen Personen (auch Eltern), die das Schulhaus betreten müssen weiterhin die Masken tragen und es besteht 3G Pflicht.
- Die Testpflicht bleibt bestehen.
Für Fragen stehen die Schul-/Standortleitungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
die Schulleitung
Schreiben des Kultusministeriums (klick)