Aktuelles

Neue Verordnung zur Maskenpflicht

18.10.2021

 

Liebe Eltern,

 ab heute gilt eine neue Verordnung zur Maskenpflicht:

 

-          Für die Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer

-          Im Schulhaus muss weiterhin eine Maske getragen werden.

-          Für das Personal an der Schule entfällt ebenfalls die Maskenpflicht im Klassenzimmer, wenn der Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

-          Bei allen körpernahen Verrichtungen (Pflege, Unterstützung beim Essen oder im Alltag) müssen die Erwachsenen weiterhin die Masken tragen.

-          Alle anderen Personen (auch Eltern), die das Schulhaus betreten müssen weiterhin die Masken tragen und es besteht 3G Pflicht.

-          Die Testpflicht bleibt bestehen.

 

Für Fragen stehen die Schul-/Standortleitungen zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

die Schulleitung

 

Schreiben des Kultusministeriums (klick)

 

 

 

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