Aktuelles
Schule bis zu den Weihnachtsferien
09.12.2021
Liebe Eltern, das Kultusministerium ermöglicht im Zeitraum vom 20. bis zum 22. Dezember 2021 als besondere Ausnahmeregelung die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen.
Für die Beurlaubung gelten folgende Regelungen:
- Der Beurlaubungswunsch wird von den Erziehungsberechtigten bzw. von der volljährigen Schülerin oder Schüler schriftlich per E-Mail bei der Schulleitung bis zum 13.12.2021 angezeigt.
- Die Schule stellt der Schülerin oder dem Schüler für die Zeit der Beurlaubung soweit erforderlich Arbeitsmaterialien zur Verfügung.
- Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die Schülerin oder der Schüler die von der Schule erteilten Arbeitsaufträge im Beurlaubungszeitraum erledigt.
- Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, d.h. ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20. Dezember ist nicht möglich.
Die Verordnung finden Sie im Anhang.
Freundliche Grüße Ihre Schulleitung
MD Schreiben Distanzunterricht