Aktuelles

Weiterführung der Testpflicht nach den Osterferien

22.04.2022

 

Liebe Eltern und Betreuer,

das Kultusministerium hat beschlossen, dass an den SBBZen (GENT/KMENT) die bisherige Teststrategie weitergeführt wird. Dies bedeutet, dass SchülerInnen und Personal (so keine Befreiung von der Testpflicht vorliegt) sich verpflichtend, wie vor den Ferien auch, zweimal die Woche testen müssen. Testtage sind wie gehabt Montag und Donnerstag. Dies gilt auch für die Schulkindergärten.

 

https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/verlangerung-der-teststrategie-fuer-sbbz-und-schulkindergaerten-bis-sommerferien

 

Die Maskenpflicht ist auf dem ganzen Schulgelände aufgehoben worden. Am Standort in Herten gelten auf dem Gelände des Josefshauses die Regelungen des Sozialministeriums. Dies betrifft die Kantine und Haus Elisabeth! Hier gilt nach wie vor die Maskenpflicht. Freiwillig kann natürlich auch jederzeit die Maske getragen werden.

Wir bitten Sie noch einmal besonders auf Symptome bei ihren Kindern zu achten und gegebenenfalls auch zuhause einen Schnelltest zu machen bzw. Symptome beim Arzt abzuklären.

Bei Fragen dürfen Sie sich gern an die Schul- oder Standortleitungen wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung

 

 

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